Erwägungsgrund 1 32024L3237
Die Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und verringert dadurch die Straflosigkeit gebietsfremder Zuwiderhandelnder. Wirksame grenzüberschreitende Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten und die Durchsetzung von Sanktionen erhöhen die Straßenverkehrssicherheit, da sie gebietsfremde Fahrer dazu anhalten, weniger Verstöße zu begehen und sicherer zu fahren.