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In ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030 vom 19. Juni 2019 — die nächsten Schritte auf dem Weg zur „Vision Null Straßenverkehrstote“ hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel bekannt, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen auf den Straßen der Union bis 2050 auf nahezu null zu senken („Vision Null“), sowie zu dem mittelfristigen Ziel, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen bis 2030 um 50 % zu reduzieren, ein Ziel, das ursprünglich am 29. März 2017 von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten der Union in der Erklärung von Valletta zur Straßenverkehrssicherheit festgelegt wurde. Um diese Ziele zu erreichen, kündigte die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ ihre Absicht an, die Richtlinie (EU) 2015/413 zu überarbeiten.
In der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über die Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 mit dem Titel „Ein europäischer…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über die Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 mit dem Titel „Ein europäischer…
In ihrem Weißbuch vom 28. März 2011„Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden…
In ihrem Weißbuch vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und…
In ihrem Weißbuch vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.