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Die Erfahrungen der Durchsetzungsbehörden, die an den Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten beteiligt sind, haben gezeigt, dass der derzeitige Wortlaut der Richtlinie (EU) 2015/413 wirksame Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten, die von gebietsfremden Fahrern begangen werden, und die Durchsetzung von Geldstrafen und Geldbußen nicht im gewünschten Umfang erleichtert. Dies führt zu einer weitgehenden Straflosigkeit gebietsfremder Fahrer und vermindert die Straßenverkehrssicherheit in der Union. Darüber hinaus werden die Grundrechte und die Verfahrensrechte gebietsfremder Fahrer bei grenzüberschreitenden Ermittlungen nicht immer gewahrt, insbesondere aufgrund mangelnder Transparenz bei der Festsetzung der Höhe der Geldstrafen und Geldbußen und bei den Rechtsbehelfsverfahren. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Wirksamkeit der Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten zu verbessern, die mit Fahrzeugen begangen wurden, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind als dem, in dem das Delikt begangen wurde (im Folgenden „Deliktsmitgliedstaat“). Dies würde dazu beitragen, das Ziel der Union zu erreichen, die Zahl der Todesopfer bei allen Verkehrsträgern zu senken und bis 2050 auf nahezu null zu bringen, und den Schutz der Grund- und Verfahrensrechte gebietsfremder Fahrer stärken.
Die Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, sicherzustellen, dass die Einnahmen aus Geldstrafen und Geldbußen für die Straßenverkehrssicherheit gefährdende…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich ein hohes Schutzniveau für alle Straßenverkehrsteilnehmer in der Union und die Gleichbehandlung der betroffenen Personen…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union dadurch ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, dass der…
Der Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/413 sollte auf weitere die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte ausgeweitet werden, um die…
Diese Richtlinie hat zum Ziel, allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, indem der grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.