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Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Richtlinie 2014/65/EU nimmt für eigene Rechnung handelnde Personen von der Pflicht zur Zulassung als Wertpapierfirma oder Kreditinstitut aus, es sei denn, diese Personen sind Mitglieder oder Teilnehmer eines geregelten Marktes oder eines MTF oder verfügen über einen direkten elektronischen Zugang zu einem Handelsplatz. Nichtfinanzielle Unternehmen, die Mitglied oder Teilnehmer eines geregelten Marktes oder MTF mit dem Zweck sind, Geschäfte im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement auszuführen oder Risiken zu verringern, die unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement zusammenhängen, sollten nicht als Wertpapierfirma zugelassen werden müssen, da eine solche Anforderung unverhältnismäßig wäre. Mit Blick auf einen direkten elektronischen Zugang zu einem Handelsplatz schreiben die Artikel 17 Absatz 5 und Artikel 48 Absatz 7 der Richtlinie 2014/65/EU vor, dass die Bereitsteller direkter elektronischer Zugänge zugelassene Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute sein müssen. Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute, die einen direkten elektronischen Zugang bereitstellen, müssen sicherstellen, dass ihre Kunden die in Artikel 17 Absatz 5 und Artikel 48 Absatz 7 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Anforderungen erfüllen. Diese Funktion der Zugangskontrolle ist effektiv, sodass es überflüssig wird, Kunden (einschließlich Personen, die auf eigene Rechnung handeln) von Bereitstellern eines direkten elektronischen Zugangs der Richtlinie 2014/65/EU zu unterwerfen. Darüber hinaus würde die Aufhebung dieser Anforderung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen einerseits Personen, die in der Union ansässig sind, und andererseits Personen, die in Drittländern ansässig sind, die mittels eines direkten elektronischen Zugangs auf Handelsplätze der Union zugreifen und für die die Richtlinie 2014/65/EU keine Zulassung vorschreibt, beitragen.
Eine Wertpapierfirma, die einen direkten elektronischen Zugang zu einem Handelsplatz bietet, verfügt über wirksame Systeme und Kontrollen, durch die eine…
Wertpapierfirmen, die gemäß der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente zugelassen…
Beantragt eine juristische Person die Zulassung als Wertpapierfirma oder für den Betrieb eines geregelten Marktes im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU und…
Auf Antrag eines Betreibers eines DLT-MTF sollten die zuständigen Behörden eine Befreiung von der Vermittlungspflicht gemäß der Richtlinie 2014/65/EU erteilen…
Um diese Verordnung an den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates anzugleichen, ist es auch angezeigt, diejenigen…
Als DLT-MTF sollte ein multilaterales Handelssystem gelten, das von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betrieben wird, die bzw. der gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.