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Es ist wissenschaftlich nicht möglich, Grenzwerte zu ermitteln, unterhalb derer eine Exposition gegenüber Diisocyanaten nicht zu gesundheitsschädlichen Wirkungen führen würde. Es kann jedoch eine Exposition-Risiko-Beziehung abgeleitet werden, die die Festlegung eines Arbeitsplatzgrenzwerts erleichtert, bei der das erhöhte Risiko berücksichtigt wird. Folglich sollten Arbeitsplatzgrenzwerte für alle Diisocyanate definiert werden, um das Risiko durch Senkung des Expositionsniveaus zu verringern. Es ist daher möglich, auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, einen Grenzwert für die Langzeitexposition und einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition für diese Gruppe chemischer Arbeitsstoffe festzulegen.
Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition…
Es ist daher angezeigt, für alle Diisocyanate einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3…
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte sind gesundheitsbasierte, aus den neuesten wissenschaftlichen Daten abgeleitete und von der Kommission unter Berücksichtigung der…
Bei einigen Nicht-Schwellenwert- Karzinogenen ist es nicht möglich, einen gesundheitsbezogenen Arbeitsplatzgrenzwert festzulegen; auf der Grundlage der…
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte sind gesundheitsbasierte, vom SCOEL aus den neuesten wissenschaftlichen Daten abgeleitete und von der Kommission unter…
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte sind gesundheitsbasierte, nicht verbindliche, aus den neuesten wissenschaftlichen Daten abgeleitete und die verfügbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.