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Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3 einzuhalten. Dies hängt mit der messtechnischen Machbarkeit und der Zeit zusammen, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen insbesondere in nachgelagerten Sektoren erforderlich ist, wie z. B. im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen oder bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern. Daher sollte bis zum 31. Dezember 2028 ein Übergangswert für den Arbeitsplatzgrenzwert von 10 μg NCO/m3 sowie ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3 gelten.
Es ist daher angezeigt, für alle Diisocyanate einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3…
Anhang I der Richtlinie 98/24/EG erhält folgende Fassung: „ANHANG I VERZEICHNIS VERBINDLICHER ARBEITSPLATZGRENZWERTE Bezeichnung des Arbeitsstoffs EG-Nr.…
Bezeichnung des Arbeitsstoffs EG-Nr. CAS-Nr. Grenzwerte Hinweis Übergangsmaßnahmen 8 Stunden Kurzzeit μg/m3 ppm f/ml μg/m3 ppm f/ml Diisocyanate (gemessen als…
Es ist wissenschaftlich nicht möglich, Grenzwerte zu ermitteln, unterhalb derer eine Exposition gegenüber Diisocyanaten nicht zu gesundheitsschädlichen…
In Bezug auf Chrom VI kann ein Grenzwert von 0,005 mg/m3 unangemessen und in einigen Sektoren kurzfristig schwer einzuhalten sein. Deshalb sollte ein…
Gemäß den Empfehlungen des SCOEL werden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte als zeitlich gewichtete Mittelwerte für einen Bezugszeitraum von acht Stunden (Grenzwerte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.