§ 29a Abs. 9 KAGBKapitalanlagegesetzbuch
Die Anlagestrategie eines AIF darf weder ganz noch teilweise darin bestehen, Kredite zu dem alleinigen Zweck zu vergeben, diese Kredite oder Risiken aus der…
§ 1 Abs. 19 Nr. 24b Buchst. b KAGBKapitalanlagegesetzbuch
indirekt über einen Dritten oder eine Kreditvergabezweckgesellschaft nach Nummer 24c, der oder die einen Kredit für den AIF oder in seinem Namen oder für eine…
§ 20 Abs. 9 KAGBKapitalanlagegesetzbuch
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Kredite vergeben, wenn die Kreditvergabe Die Vergabe eines Kredits…
Art. 15 Abs. 4f 32011L0061RICHTLINIE 2011/61/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Vergibt ein AIF Kredite, so werden die Erlöse aus den Krediten abzüglich etwaiger zulässiger Verwaltungsgebühren diesem AIF in voller Höhe zugerechnet. Alle…