Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit sollte präzisiert werden, dass die Verwaltung von AIF auch die Tätigkeiten der Vergabe von Krediten im Namen eines AIF und die Verwaltung von Verbriefungszweckgesellschaften umfassen kann.
Erwägungsgrund 5 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen