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Solide Regeln für Übertragungen, die Gleichbehandlung der Verwahrstellen, eine kohärente aufsichtliche Berichterstattung, insbesondere durch die Beseitigung von Überschneidungen und überflüssigen Anforderungen, und ein harmonisierter Ansatz für den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten sind für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden „OGAW“) ebenfalls erforderlich. Daher ist es auch angebracht, die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu ändern, die Vorschriften für die Zulassung und den Betrieb von OGAW und deren Verwaltungsgesellschaften in den Bereichen Übertragung, Verwahrung von Vermögenswerten, aufsichtliche Berichterstattung und Liquiditätsrisikomanagement enthält.
Mit der Richtlinie 2009/65/EG sollte sichergestellt werden, dass die Bedingungen für OGAW-Verwaltungsgesellschaften mit denen für AIFM vergleichbar sind, soweit…
Die Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen Verwaltungsgesellschaften ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Werts von OTC-Derivaten…
Nach Artikel 78 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften ein kurzes…
die Kennungen, die erforderlich sind, um die Daten über Vermögenswerte, OGAW und Verwaltungsgesellschaften in den in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Berichten…
Um die Rechtsrahmen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Bezug auf die Übertragung von Funktionen anzugleichen, sollten OGAW-Verwaltungsgesellschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.