Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die doppelte Berichterstattung und den damit verbundenen Meldeaufwand für AIFM zu verringern und eine effiziente Weiterverwendung von Daten durch die Behörden sicherzustellen, sollten die von AIFM an die zuständigen Behörden gemeldeten Daten anderen zuständigen Behörden, den ESA und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) gemäß der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 7. Dezember 2017 , wann immer dies für die Zwecke der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sowie den Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) nur für statistische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Die gemäß der Richtlinie für die Zulassung und/oder Beaufsichtigung von AIFM zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln den zuständigen Behörden…
Um die doppelte Berichterstattung und den damit verbundenen Meldeaufwand für OGAW zu verringern und eine effiziente Weiterverwendung von Daten durch die…
Um die Marktüberwachung durch die Aufsichtsbehörden zu unterstützen, sollte die Informationserfassung und -weitergabe durch aufsichtliche Berichterstattung…
Damit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Informationen effizienter wird, sollten die Europäischen Aufsichtsbehörden, der ESRB, der SRB, die EZB als…
Die Qualität der von der EZB erhobenen statistischen Daten und der von der EZB durchgeführten Analysen würde verbessert, wenn die EZB Daten, die gemäß der…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 errichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (im Folgenden „ESRB“), der mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.