Erwägungsgrund 25 32011L0061
In den Grundsätzen für die Vergütungspolitik sollte anerkannt werden, dass die AIFM diese Grundsätze je nach ihrer Größe und der Größe der von ihnen verwalteten AIF, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten in verschiedener Weise anwenden können.