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Um den Anlegerschutz zu stärken, sollte insbesondere präzisiert werden, dass die Sachauskehr für Kleinanleger nicht geeignet ist und daher nur aktiviert werden sollte, um Auszahlungsaufträge professioneller Anleger zu erfüllen. Gleichzeitig sollte dem Risiko einer Ungleichbehandlung zwischen zurückgebenden Anlegern und anderen Anteilinhabern entgegengewirkt werden.
Um den Anlegerschutz zu stärken, sollte insbesondere präzisiert werden, dass die Sachauskehr für Kleinanleger nicht geeignet ist und daher nur aktiviert werden…
Ein Ziel dieser Richtlinie ist der Anlegerschutz. Die Vorkehrungen zum Schutz der Anleger sollten den Eigenheiten jeder Anlegerkategorie (Kleinanleger,…
Um den Anlegerschutz in der Union zu stärken, ist es sinnvoll, die Bedingungen zu beschränken, unter denen Mitgliedstaaten Personen, die…
Die Durchführungsbestimmungen zu den in der Rahmenregelung festgelegten Bedingungen für die Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen und die…
Bei den Anforderungen bezüglich des Anlegerschutzes hat die Richtlinie 2014/65/EU ihr Ziel der Verabschiedung von Maßnahmen, die den Besonderheiten jeder…
Umgekehrte Pensionsgeschäfte sollten von Geldmarktfonds als ein Mittel zur sehr kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberschüssen verwendet werden können, sofern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.