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Im Interesse eines geordneten Abwicklungsverfahrens und zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten die Mitgliedstaaten Verwaltungsbehörden oder mit Befugnissen der öffentlichen Verwaltung ausgestattete Behörden benennen, die die im Zusammenhang mit dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmen anfallenden Funktionen und Aufgaben wahrnehmen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass diesen Abwicklungsbehörden angemessene Ressourcen zugewiesen werden. Benennt ein Mitgliedstaat eine Abwicklungsbehörde, die auch andere Funktionen wahrnimmt, so sollten angemessene strukturelle Vorkehrungen getroffen werden, um diese Funktionen von den Funktionen im Zusammenhang mit der Abwicklung zu trennen und die operative Unabhängigkeit sicherzustellen. Durch diese Trennung sollten die Behörden in ihrer Abwicklungsfunktion nicht daran gehindert werden, Zugang zu sämtlichen Informationen zu erhalten, die sie für die Wahrnehmung ihrer Pflichten gemäß dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmen oder für die Zusammenarbeit mit anderen an der Anwendung des Sanierungs- und Abwicklungsrahmens beteiligten Behörden benötigen.
Sowohl für den Fall, dass es sich bei der Abwicklungsbehörde und der zuständigen Behörde um getrennte Stellen handelt, als auch für den Fall, dass die…
Wird eine Abwicklungsbehörde mit anderen Funktionen, einschließlich Aufsichtsfunktionen, betraut, so sind angemessene strukturelle Vorkehrungen zu treffen, um…
Wird eine gemäß Absatz 1 dieses Artikels benannte Abwicklungsbehörde mit anderen Funktionen betraut, so sind strukturelle Vorkehrungen zu treffen, um…
Um eine rasche Intervention und die Unabhängigkeit von Wirtschaftsakteuren zu garantieren sowie Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass Abwicklungsmaßnahmen effizient und wirksam ergriffen werden und im Einklang mit den Abwicklungszielen stehen, sollten die…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.