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Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Union ist ein wesentliches Element zur Vollendung des Binnenmarkts. Der Ausfall solcher Unternehmen wirkt sich nicht nur auf Versicherungsnehmer und gegebenenfalls auf die Realwirtschaft und die Finanzstabilität auf den Märkten, auf denen diese Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen unmittelbar tätig sind, aus, sondern auch auf das Vertrauen in den Versicherungsbinnenmarkt. Mit der Vollendung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen haben sich die Wechselwirkungen zwischen den Finanzsystemen der Mitgliedstaaten verstärkt. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind auf den Finanzmärkten tätig, um ihr Investitionsportfolio und die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken zu verwalten. Vor diesem Hintergrund kann die fehlende Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Ausfall eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens zu bewältigen, für eine vorhersehbare und harmonisierte Abwicklung des betreffenden Unternehmens zu sorgen und dabei wirksam einen weiterreichenden systemischen Schaden zu verhindern, die Stabilität der Finanzmärkte und damit auch den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen untergraben.
Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Institute in der Union ist ein wesentliches Element der Verwirklichung des Binnenmarktes. Der Ausfall…
Die weitere Integration des Versicherungsbinnenmarktes der Union ist ein wesentliches Ziel dieser Änderungsrichtlinie. Die Integration des…
Die Gewährleistung wirksamer Beschlüsse über die Abwicklung ausfallender Bankeninnerhalb der Union, einschließlich über die Verwendung der auf Unionsebene…
Die europäischen Finanzmärkte sind stark integriert und miteinander verflochten, und zahlreiche Kreditinstitute arbeiten in hohem Maß über die nationalen…
Viele Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind über nationale Grenzen hinweg tätig. Ein Mangel an Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den…
Um Aufnahme und Ausübung des Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfts zu erleichtern, müssen die schwerwiegendsten Unterschiede zwischen den für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.