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Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf Unionsebene nicht harmonisiert. Vielmehr bestehen im Hinblick auf die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Ausfall von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen regeln, erhebliche inhaltliche und verfahrenstechnische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus dürften die Insolvenzverfahren für Unternehmen möglicherweise nicht immer zweckmäßig für Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sein, da diese Verfahren womöglich nicht immer gewährleisten, dass kritische Funktionen zugunsten der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Geschädigten, der Realwirtschaft oder der Finanzstabilität insgesamt angemessen fortgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die der Ausfall eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeit,…
Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Instituten auf Unionsebene nicht harmonisiert. Einige Mitgliedstaaten wenden auf Institute die gleichen…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Anforderungen bezüglich der präventiven Sanierungsplanung sowie Mechanismen zur Abwicklung ausfallender Versicherungs- und…
Insolvenzverfahren stellen die geordnete Abwicklung oder Restrukturierung von Gesellschaften oder Unternehmern, die sich in einer finanziellen und…
Viele Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind über nationale Grenzen hinweg tätig. Ein Mangel an Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den…
Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Union ist ein wesentliches Element zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.