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Die Richtlinie 2006/111/EG der Kommission regelt die Transparenz der finanziellen Beziehungen öffentlicher Unternehmen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, für die öffentlichen Mittel, die diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, Transparenz zu gewährleisten. So müssen die Mitgliedstaaten nach Artikel 8 der genannten Richtlinie der Kommission bestimmte finanzielle Informationen über ihre im verarbeitenden Gewerbe tätigen öffentlichen Unternehmen, deren Umsatz im jeweils letzten Geschäftsjahr 250 Mio. EUR übersteigt, auf jährlicher Basis übermitteln.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten unter den in dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen…
Ferner müssen die Mitgliedstaaten nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2006/111/EG dafür sorgen, dass Angaben über finanzielle Beziehungen zwischen…
Die Finanzbeziehungen zwischen durch öffentliche Mittel geförderten Seehäfen und Hafendiensteanbietern einerseits und öffentlichen Behörden andererseits sollten…
sämtliche öffentliche Stellen, die wirtschaftliche Tätigkeiten industrieller oder kommerzieller Natur ausüben, indem sie Waren oder Dienstleistungen auf dem…
Soweit es zur Beantwortung eines Auskunftsverlangens der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 80/723/EWG der…
Artikel 86 Absatz 1 EG-Vertrag legt den Mitgliedstaaten in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.