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Die Bedingungen für die Bestimmung eines solchen Steuervertreters für die Zahlung der Mehrwertsteuer sollten an die Bedingungen für die Verpflichtung von nicht in der Union ansässigen Lieferern oder fiktive Lieferern, einen Vermittler für die Nutzung der IOSS-Regelung zu benennen, angepasst werden, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer auf infrage kommende Fernverkäufe eingeführter Gegenstände zu sorgen. Dementsprechend wären bestimmte nicht in der Union ansässige Lieferer oder fiktive Lieferer verpflichtet, sowohl für die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr als auch für die Mehrwertsteuer bei Fernverkäufen eingeführter Gegenstände in jedem Mitgliedstaat, in dem diese Lieferungen stattfinden, über einen Steuervertreter zu verfügen. Da es sich bei dem Mitgliedstaat der Einfuhr und dem Mitgliedstaat des endgültigen Bestimmungsorts im Falle von Fernverkäufen eingeführter Gegenstände jedoch um denselben Mitgliedstaat handelt, wenn die IOSS-Regelung nicht genutzt wird, ist es möglicherweise nicht erforderlich, in diesem Mitgliedstaat zwei verschiedene Steuervertreter zu bestellen.
Der Mitgliedstaat der Identifizierung erteilt dem Vermittler für jeden Steuerpflichtigen, für den dieser Vermittler benannt ist, eine individuelle…
Um die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten zu schützen, sollten Lieferer oder fiktive Lieferer, die nicht in der Union ansässig sind und die IOSS-Regelung nicht…
Wird die IOSS-Regelung nicht genutzt, so wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr auf infrage kommende Sendungen direkt von dem Mitgliedstaat des endgültigen…
Im Rahmen der durch diese Richtlinie eingeführten Maßnahmen für die Schaffung von Anreizen für die Nutzung der IOSS-Regelung wird der Lieferer oder fiktive…
Durch die Nutzung der Regelung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) wird nachweislich eine bessere Einhaltung der…
Einem Steuerpflichtigen, der die Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Anspruch nimmt, sollte es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.