RICHTLINIE (EU) 2025/1788 DES RATES vom 24. Juni 2025 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 17. Januar 2022 formelle Bemerkungen abgegeben.
Erwägungsgrund 33 32025L1788
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