RICHTLINIE (EU) 2026/ DES RATES 2026/1194 vom 26. Mai 2026 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 17. Januar 2022 formelle Bemerkungen abgegeben.
Erwägungsgrund 29 32026L1194
Erwägungsgrund 29 32026L1194Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen