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Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 wies die Kommission darauf hin, dass die Vorschriften für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament aktualisiert, präzisiert und gestärkt werden müssten, um eine breite und inklusive Beteiligung mobiler Unionsbürgerinnen und -bürger zu fördern. Aus diesen Gründen und in Anbetracht der Erfahrungen, die bei der Anwendung der Richtlinie 93/109/EG über mehrere Wahlperioden hinweg gesammelt wurden, und unter Berücksichtigung der Änderungen der Verträge sollten mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie aktualisiert werden.
Wie in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 39 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der…
Die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sind in der Richtlinie 93/109/EG festgelegt.
Um die Erhebung von Daten für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu verbessern, ist es erforderlich, die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten regelmäßig zu…
Die Richtlinie 93/109/EG legt fest, dass jeder Unionsbürger, der nach dem Recht des Wohnsitzmitgliedstaats oder nach dem Recht seines Herkunftsmitgliedstaats…
Um sicherzustellen, dass Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen („Unionsbürger, die…
Als Beitrag zur Förderung der aktiven Teilnahme der Bürger am politischen Leben der Union sollte die Kommission die Öffentlichkeit für die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.