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Stellen oder Behörden mit einem makroprudenziellen Mandat sind für die makroprudenzielle Politik für ihren nationalen Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt zuständig. Die makroprudenzielle Politik kann von der Aufsichtsbehörde oder einer anderen hiermit beauftragten Behörde oder Stelle durchgeführt werden.
„benannte nationale makroprudenzielle Behörde“ : die Behörde, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik nach Empfehlung B Nummer 1 der Empfehlung…
„benannte nationale makroprudenzielle Behörde“ die Behörde, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik nach Empfehlung B Nummer 1 der Empfehlung…
„benannte nationale makroprudenzielle Behörde“ die Behörde, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik nach Empfehlung B Nummer 1 der Empfehlung…
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstaben d und e stellen die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen andere Behörden als die Aufsichtsbehörden mit einem…
Eine gute Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden und den einschlägigen Stellen und Behörden mit einem makroprudenziellem Mandat ist wichtig, damit…
Unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Risiken sollten die Aufsichtsbehörden in der Lage sein, einschlägige makroprudenzielle Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.