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Für die Zwecke der Berechnung der Solvabilität der Gruppe sollten Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften auf die gleiche Weise behandelt werden wie Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen. Dies bedeutet, dass für solche Unternehmen die fiktiven Kapitalanforderungen berechnet werden sollten. Allerdings sollten solche Berechnungen niemals implizieren, dass Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften diese fiktiven Kapitalanforderungen auf Einzelebene erfüllen müssen.
Sind Versicherungsunternehmen Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft, ist die Solvabilität…
Hält ein Versicherungsunternehmen über eine Versicherungs-Holdinggesellschaft oder eine gemischte Finanzholding-Gesellschaft eine Beteiligung an einem…
Handelt es sich bei dem Mutterunternehmen um eine Versicherungs-Holdinggesellschaft oder eine gemischte Finanzholding-Gesellschaft, wird diese ausschließlich…
Der Beitrag der in Absatz 1 genannten verbundenen Unternehmen zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird als Summe der verhältnismäßigen Anteile der…
Hält ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen über eine Versicherungsholdinggesellschaft oder eine gemischte Finanzholdinggesellschaft eine…
Für die Zwecke dieser Berechnung wird das Mutterunternehmen behandelt wie ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, für das in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.