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Es existiert keine Rechtsvorschrift, in der geregelt ist, wie die Gruppensolvabilität zu berechnen ist, wenn eine Kombination aus Methode 1 und Methode 2 angewandt wird. Dies führt zu uneinheitlichen Praktiken und zu Unsicherheiten, insbesondere wenn es darum geht, wie der Beitrag der im Rahmen der Methode 2 einbezogenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zur Solvenzkapitalanforderung zu berechnen ist. Deshalb sollte Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Gruppensolvabilität zu berechnen ist, wenn eine Kombination der Methoden angewandt wird. Zu diesem Zweck sollten keine wesentlichen Risiken, die von diesen Unternehmen ausgehen, bei der Berechnung der Gruppensolvabilität außer Acht gelassen werden. Um jedoch eine wesentliche Erhöhung der Kapitalanforderungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versicherungs- oder Rückversicherungsgruppen auf globaler Ebene zu wahren, sollte klargestellt werden, dass bei der Berechnung der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe keine Kapitalanforderung für das Aktienrisiko auf solche Beteiligungen anzuwenden ist. Aus demselben Grund sollte eine Kapitalanforderung für das Währungsrisiko auf den Wert dieser Beteiligungen nur in dem Maße angewandt werden, wie dieser Wert die Solvenzkapitalanforderungen dieser verbundenen Unternehmen übersteigt. Die beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sollten die Möglichkeit haben, die Diversifizierung zwischen diesem Währungsrisiko und anderen Risiken bei der Berechnung der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe zu berücksichtigen.
Die Gruppensolvabilität des beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens wird auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses berechnet.Die…
bei Unternehmen, auf die Methode 1 angewandt wird, der anhand konsolidierter Daten gemäß Artikel 230 Absatz 2 berechneten konsolidierten…
Folgende Artikel werden eingefügt: Kombination aus den Methoden 1 und 2 (1) Die Gruppensolvabilität des beteiligten Versicherungs- oder…
Nach den gegenwärtigen Vorschriften haben die beteiligten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nur beschränkte Möglichkeiten, vereinfachte…
Es mangelt an Klarheit darüber, bei welcher Art von Unternehmen zur Berechnung der Gruppensolvabilität die Methode 2, das heißt eine in der Richtlinie…
In der Richtlinie 2009/138/EG und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 sind vier Methoden für die Einbeziehung von Unternehmen anderer Bereiche des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.