Erwägungsgrund 14 32025L2205
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die weltweite Nutzung und gegenseitige Anerkennung digitaler Führerscheine zusammenarbeiten. Dies könnte Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 und des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 umfassen. Die Kommission ist am besten in der Lage, die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilitätsbedingungen, die eine breite Anerkennung der digitalen Unionsführerscheine ermöglichen. In einem ersten Schritt in diesem Prozess sollte die Kommission beim Erlass der Durchführungsrechtsakte über digitale Führerscheine die einschlägigen Entwicklungen in Drittländern berücksichtigen.