Erwägungsgrund 11 32006L0126
Allerdings sollte es den Mitgliedstaaten gestattet werden, eine höhere Altersgrenze für das Führen bestimmter Fahrzeugklassen vorzusehen, um die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern; unter außergewöhnlichen Umständen sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, niedrigere Altersgrenzen vorzusehen, um innerstaatlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.