Erwägungsgrund 3 32025L2205
Der durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Rechtsrahmen sollte so aktualisiert werden, dass er der heutigen Zeit gerecht wird und nachhaltig, inklusiv, intelligent und resilient ist. Er sollte auch berücksichtigen, dass die Emissionen und der Energieverbrauch im Verkehrssektor verringert werden müssen, auch durch eine verstärkte Nutzung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, sowie durch die Digitalisierung und demografische und technologische Entwicklungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu stärken. Insbesondere sollte bei bestimmten Fahrzeugen mit alternativem Antrieb beim Anwendungsbereich der Führerscheinklassen berücksichtigt werden, dass sie im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen eine größere Masse aufweisen. Die Verwaltungsverfahren müssen vereinfacht und digitalisiert werden, um Hindernisse wie den Verwaltungsaufwand zu beseitigen, die nach wie vor die Freizügigkeit von Fahrzeugführern behindern, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, begründen. Ein harmonisierter Rahmen für einen unionsweiten Führerscheinstandard sollte sowohl physische Führerscheine als auch digitale Führerscheine („digitale“ Führerscheine) in allen Klassen umfassen und deren gegenseitige Anerkennung vorsehen, sofern sie gemäß dieser Richtlinie ordnungsgemäß ausgestellt wurden.