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Der digitale Wandel ist eine der Prioritäten der Union. Im Straßenverkehr trägt er dazu bei, die verbleibenden administrativen Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen, z. B. hinsichtlich der Zeit, die für die Ausstellung des physischen Führerscheins erforderlich ist. Daher sollte ein gesonderter unionsweiter Standard für in der Union ausgestellte digitale Führerscheine festgelegt werden. Um die Digitalisierung zu erleichtern, sollten digitale Führerscheine das Standardformat sein, die den Bewerbern mit Wirkung ab dem Tag 54 Monate nach dem Tag des Erlasses des ersten der für die Einführung digitaler Führerscheine erforderlichen Durchführungsrechtsakte ausgestellt werden, unbeschadet des Rechts der Bewerber, den Führerschein entweder in physischem Format oder in beiden Formaten über denselben Antrag gleichzeitig zu erhalten. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, digitale Führerscheine vor dem Tag auszustellen, an dem das digitale Format zum Standardformat wird.
Mit Wirkung ab dem Tag 54 Monate nach dem Tag des Erlasses des ersten der Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 5 Absatz 7 stellen die Mitgliedstaaten sicher,…
Im Einklang mit dem Ziel des digitalen Wandels, keine Bürgerin und keinen Bürger zurückzulassen, wie in der Europäischen Erklärung von 2022 zu den digitalen…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die von ihm ausgestellten digitalen Führerschein von den Inhabern kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen werden…
Der durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Rechtsrahmen sollte so aktualisiert werden, dass er der heutigen Zeit…
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um der Fälschung von Führerscheinen, auch von vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen,…
Der digitale Führerschein sollte nicht nur die Informationen enthalten, die auf dem physischen Führerschein angegeben sind, sondern auch Informationen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.