Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der digitale Führerschein sollte nicht nur die Informationen enthalten, die auf dem physischen Führerschein angegeben sind, sondern auch Informationen, die die Überprüfung der Echtheit dieser Daten ermöglichen. Es sollte jedoch gewährleistet sein, dass selbst im Falle einer Überprüfung die verfügbar gemachten personenbezogenen Daten auf die Angaben des physischen Führerscheins beschränkt sind, und die Informationen zur Überprüfung der Echtheit dieser Daten nicht über das hierfür strikt erforderliche Maß hinausgehen. Darüber hinaus sollten die für die Überprüfung erforderlichen Daten nach der Überprüfung nicht gespeichert werden, es sei denn, dies ist nach Unionsrecht oder nationalem Recht zulässig. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass physische und digitale Führerscheine, die derselben Person ausgestellt werden, bezüglich der Rechte und Bedingungen, nach bzw. unter denen die betreffende Person zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt ist, und bezüglich der Gültigkeitsdauer der Führerscheine, wie in dieser Richtlinie festgelegt, gleichwertig sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten, die für die Überprüfung der Fahrerlaubnisse des Inhabers des digitalen Führerscheins…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten, die zur Überprüfung der Angaben auf dem physischen Führerschein erforderlich sind, nur von…
Mit dieser Richtlinie wird zum Zwecke des Nachweises und der Überprüfung der Fahrerlaubnis und der Identität einer Person eine Rechtsgrundlage für die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass physische und digitale Führerscheine, die derselben Person ausgestellt werden, bezüglich der Rechte und Bedingungen,…
Dagegen sollte es der mit dieser Richtlinie festgelegte QR-Code ermöglichen, die Echtheit der auf dem physischen Führerschein aufgedruckten Angaben zu…
Nach diesen Grundsätzen sollten die Mitgliedstaaten die personenbezogenen Daten, die ausschließlich zum Zweck der Überprüfung des Versicherungsschutzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.