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Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, ihre eigenen nationalen Vorschriften festzulegen, nach denen eine Gebühr für die Ausstellung eines Führerscheins zu entrichten ist. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch gebührend darauf achten, dass die freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Formate des Führerscheins nicht dadurch beeinflusst wird, dass unverhältnismäßige Verwaltungsgebühren eingeführt werden, die ein Format gegenüber dem anderen in unangemessener Weise bevorzugen.
Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der nationalen straf- und polizeirechtlichen Vorschriften nationale Vorschriften über andere als die in dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der nationalen straf- und polizeirechtlichen Vorschriften nach Konsultation der Kommission nationale Vorschriften über…
Die Regelungen zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kriterien für die Erhebung von Gebühren oder Entgelten festlegen, die über den Grenzkosten liegen. Sie sollten beispielsweise…
Für die Ausstellung oder Erneuerung bestimmter Führerscheinklassen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, anstelle einer ärztlichen Untersuchung vom…
Der Erlass von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust aufgrund von Zuwiderhandlungen trägt zur Gewährleistung einer hohen Straßenverkehrssicherheit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.