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Die stärkere Präsenz von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb ist für den grünen Wandel von maßgeblicher Bedeutung. In dieser Richtlinie sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass neue Modelle solcher Fahrzeuge mit höherer Masse unter die Führerscheinklassen B und BE fallen könnten. Daher sollten es Inhabern eines Führerscheins der Klasse B oder BE gestattet sein, vorbehaltlich der Fahrerfahrung in ihrer erworbenen Klasse Kraftwagen zur Beförderung von sowohl Personen als auch Gütern zu führen, die ganz oder teilweise mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden und eine zulässige Gesamtmasse von 3 500 kg überschreiten.
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der…
Um im Wege der Förderung des Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Luftqualität…
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 der Richtlinie 96/53/EG des Rates mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch weniger als…
Klasse B: — Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer…
von Kraftfahrzeugen, die zum Zwecke der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt werden, unter anderem durch die Bereitstellung…
In Artikel 6 Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt: „c) Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 der Richtlinie 96/53/EG des Rates mit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.