Gesetze
Gesetz wird geladen …
Allgemein angewandte Null-Toleranz-Regelungen für das Fahren unter Alkoholeinfluss in Verbindung mit einer gezielten Durchsetzung haben sich als wirksame Methode zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit erwiesen. Ein Alkoholgrenzwert von Null, bei dem eine unbeabsichtigte Aufnahme von Alkohol oder eine Aufnahme, die keine Auswirkungen auf die Fahrleistung hat, nicht berücksichtigt wird, wird generell als wirksamste Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge und der Verletzten bei Verkehrsunfällen angesehen. Null-Toleranz-Maßnahmen werden auch in Bezug auf das Fahren unter Drogeneinfluss eingeführt. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, solche allgemein angewandten Null-Toleranz-Regelungen in ihrem nationalen Recht beizubehalten und einzuführen, zu denen die Probezeit eine ergänzende Maßnahme sein sollte, die gegen die Überrepräsentation von Fahranfängern, vor allem jungen Menschen, bei Straßenverkehrsunfällen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogenkonsum am Steuer gerichtet ist.
Dieser Artikel hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, Null-Toleranz-Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften einzuführen, die den Konsum von Alkohol…
Es sollte sichergestellt werden, dass Fahrzeugführer, die ihren Führerschein erstmalig erworben haben, die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährden. Für diese…
Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit sind in einigen Mitgliedstaaten Programme in Kraft oder geplant, mit denen die Fahrer dazu verpflichtet werden, nur…
Ein angemessenes Mindestalter für den Erwerb von Führerscheinen der einzelnen Klassen, das sowohl die Unabhängigkeit junger Fahrzeugführer bei der Mobilität als…
Um die WLTP-Prüfungen zu ermöglichen, ist eine gewisse Toleranzspanne erforderlich. Diese Toleranz für die Prüfungen sollte jedoch nicht ausgenutzt werden, um…
Da Trunkenheit im Straßenverkehr — das heißt das Fahren unter Alkoholeinfluss im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats —, Fahren unter Drogeneinfluss und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.