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Die Mitgliedstaaten sollten sich gegenseitig bei der Durchführung dieser Richtlinie unterstützen. Zu diesem Zweck sollten sie nach Möglichkeit das in Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2006/126/EG genannte EU-Führerscheinnetz nutzen. Ziel des EU-Führerscheinnetzes ist es, die Anerkennung von aus den Mitgliedstaaten stammenden Dokumenten und erworbenen Rechten zu gewährleisten, Dokumentenbetrug und das Fahren ohne Genehmigung zu bekämpfen, die mehrfache Ausstellung von Führerscheinen zu verhindern und die Durchsetzung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust zu erleichtern. Insbesondere sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, systematisch zu überprüfen, ob die Gründe, die zu zuvor verhängten Aufhebungen, Entziehungen, Aussetzungen oder Einschränkungen geführt haben, nicht mehr bestehen. Die Nutzung des EU-Führerscheinnetzes für die Durchführung anderer Rechtsakte der Union sollte nur zulässig sein, wenn dies in dieser Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten unterstützen einander bei der Durchführung dieser Richtlinie. Sie tauschen über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten, ersetzten,…
Zur Erleichterung der Kontrollen gemäß Buchstabe b nutzen die Mitgliedstaaten das EU-Führerscheinnetz, sobald es in Betrieb ist.
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission elektronisch Informationen über Befähigungsnachweise austauschen. Sie sollten — unter…
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission elektronisch Informationen über Befähigungsnachweise austauschen. Sie sollten — unter…
In Artikel 22 wird folgender Absatz eingefügt: „(3a) Jegliche Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 15a bis 15g erfolgt über das…
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Der Grundsatz der gegenseitigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.