Erwägungsgrund 22 32025L2205
Um dem Mobilitätsbedarf junger Einwohner der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wie z. B. der Notwendigkeit, lange Strecken in dünn besiedelten Gebieten ohne geeignete alternative Möglichkeiten der persönlichen Mobilität zurückzulegen, sollten die Mitgliedstaaten nach vorheriger Zustimmung der Kommission das Mindestalter für die Ausstellung von auf ihr Hoheitsgebiet beschränkten Führerscheinen für das Führen bestimmter Arten von Fahrzeugen der Klasse B1 auf 15 Jahre herabsetzen können. Es ist wichtig, dass sich eine solche Senkung des Mindestalters nicht negativ auf die Straßenverkehrssicherheit auswirkt. Daher sollte die Kommission, bevor sie ihre Zustimmung dazu erteilt, die Auswirkungen einer solchen Senkung des Mindestalters auf die Straßenverkehrssicherheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen Informationen, die von Sachverständigen der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, sorgfältig bewerten.