Erwägungsgrund 11 32025L2360
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird darauf hingewiesen, dass es an der Zeit ist, die Anstrengungen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit, zur Verringerung der Bodenerosion und zur Erhöhung der organischen Bodensubstanz durch die Einführung nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken zu verstärken. Ferner wird darin festgestellt, dass erhebliche Fortschritte bei der Erfassung von Standorten mit kontaminierten Böden, der Wiederherstellung degradierter Böden, der Festlegung der Bedingungen für den guten ökologischen Zustand von Böden, der Einführung von Wiederherstellungszielen und der Verbesserung der Überwachung der Bodengesundheit erforderlich sind.