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Im Zusammenhang mit dem mit dem Beschluss 94/69/EG des Rates geschlossenen Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) werden Land und Boden zugleich als Quelle und als Senke von Kohlenstoff betrachtet. Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Vertragsparteien des UNFCCC verpflichtet, die nachhaltige Bewirtschaftung, Erhaltung und Verbesserung von Kohlenstoffsenken und -speichern zu fördern.
Das übergeordnete Ziel des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das durch den Beschluss 94/69/EG des Rates im Namen der…
Die Europäische Gemeinschaft sowie ihre Mitgliedstaaten, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco sind Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten…
In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 und negativer…
Nach dem UNFCCC sind die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Inventare zu erstellen, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, zu…
Die Union sollte sich um die Schaffung eines international anerkannten Systems zur Vermeidung der Abholzung und zur verstärkten Aufforstung und…
hat einen beabsichtigten nationalen Beitrag (NDC) zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) übermittelt, der Emissionen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.