Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 98/216/EG des Rates geschlossenen Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (UNCCD) verpflichtet, die Wüstenbildung zu bekämpfen und die Auswirkungen von Dürre in den betroffenen Ländern abzumildern. Vierzehn Mitgliedstaaten, nämlich Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei, haben im Rahmen des UNCCD erklärt, dass sie von der Wüstenbildung betroffene Länder sind.
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche nehmen die Kommission — im Namen der Union — oder die Mitgliedstaaten oder beide an internationalen…
Die Europäische Gemeinschaft sowie ihre Mitgliedstaaten, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco sind Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten…
Im Zusammenhang mit dem mit dem Beschluss 94/69/EG des Rates geschlossenen Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) werden Land…
Überschwemmungen, Waldbrände und extreme Wetterereignisse sind die besorgniserregendsten Risiken im Hinblick auf Naturkatastrophen in ganz Europa. Die…
Die Union ist Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des im Rahmen des UNFCCC angenommenen…
Die Union ist auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und von deren Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.