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Es sollte den Mitgliedstaaten erlaubt sein, die für die Erfüllung der in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten an Militärstandorten geeignete zuständige Behörde zu benennen. Außerdem sollten Daten und Informationen, die sich auf Militärstandorte beziehen, nicht offengelegt werden, wenn ihre Offenlegung die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung beeinträchtigt. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, der Öffentlichkeit Daten und Informationen, deren Offenlegung sich nachteilig auf die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung auswirken würde, nicht zugänglich zu machen, auch nicht über ein von der Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EUA) einzurichtendes digitales Portal für Bodengesundheitsdaten oder über ein von den Mitgliedstaaten einzurichtendes nationales Register potenziell kontaminierter Standorte und kontaminierter Standorte, und es sollte ihnen gestattet sein, solche Daten und Informationen nicht an die Kommission und die EUA zu übermitteln.
Würde die Offenlegung bestimmter Daten und Informationen die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung beeinträchtigen, so können die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass dem Täter personenbezogene Daten über den Wohnort oder andere gleichwertige Kontaktdaten des Opfers nicht…
Damit die bei der Überwachung im Rahmen dieser Richtlinie gewonnenen Bodengesundheitsdaten im größtmöglichen Umfang genutzt werden können, sollten die…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, in Absprache mit der Kommission bestimmte Daten, deren Offenlegung ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung unionsweiter oder nationaler Rechtsvorschriften, nach denen Informationen, darunter Geschäftsgeheimnisse, gegenüber der…
Damit sie die unterhaltsberechtigten und -verpflichteten Personen umfassend unterstützen und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.