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Um eine angemessene Politik der Steuerung des Umganges mit dem Boden zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, auf geeigneter Ebene die zuständigen Behörden für die Erfüllung der in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten zu benennen, wozu auch eine oder mehrere zuständige Behörden für jeden Bodenbezirk gehören. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, auf geeigneter Ebene, auch auf nationaler oder subnationaler Ebene, weitere zuständige Behörden zu benennen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der Kommission aktuelle Informationen über die benannten zuständigen Behörden übermitteln.
Für alle Bereiche, für die die vorliegende Verordnung gilt, sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Während Mitgliedstaaten selbst am besten…
Die Mitgliedstaaten sollten Behörden benennen oder einrichten, die für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie und erforderlichenfalls für die…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Jeder Mitgliedstaat sollte mindestens eine Behörde benennen, die dafür zuständig ist, die tatsächliche Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten…
Um sicherzustellen, dass die Ziele dieser Verordnung erreicht und ihre Anforderungen wirksam durchgesetzt werden, sollten die Mitgliedstaaten ihre eigenen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.