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Es müssen Daten über das Vorhandensein von Bodenkontaminanten erhoben werden, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen könnten, einschließlich Pestiziden, ihrer Metaboliten, Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und anderer neu auftretender Bodenkontaminanten. Diese Richtlinie sollte daher einen Rahmen für die Aufnahme solcher Kontaminanten in eine indikative Liste von Bodenkontaminanten bieten, für die mehr Bodenüberwachungsdaten benötigt werden, um das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzugehen. Um die Überwachungskosten zu begrenzen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, Messungen an einer begrenzten Anzahl von Probenahmestellen für diese Kontaminanten durchzuführen. Die Kommission könnte die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie eine Auswahl der Bodenkontaminanten aus der indikativen Liste der Bodenkontaminanten in LUCAS misst.
Die Mitgliedstaaten erstellen eine Liste von Kontaminanten für die Bodenkontaminationsdeskriptoren gemäß Anhang I Teil C, einschließlich Pestiziden, ihrer…
Die in die indikative Liste gemäß Absatz 1 aufzunehmenden Bodenkontaminanten, einschließlich Pestiziden, ihrer Metaboliten und PFAS, werden auf der Grundlage…
Um für den Schutz der Böden vor Kontamination durch Stoffe zu sorgen, die erhebliche Risiken für die Gesundheit des Menschen verursachen und die umgebende Luft,…
Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei der Überwachung der Gesundheit ihrer Böden unterstützen und begleiten, indem sie die…
Bei der Bodenuntersuchung muss festgestellt werden, ob ein potenziell kontaminierter Standort tatsächlich kontaminiert ist und ob die Kontamination ein Risiko…
Um sicherzustellen, dass Bodenuntersuchungen an potenziell kontaminierten Standorten rechtzeitig und wirksam durchgeführt werden, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.