Gesetze
Gesetz wird geladen …
In ihrer Evaluierung der Richtlinie 2009/38/EG vom 15. Mai 2018 bestätigte die Kommission grundsätzlich den Mehrwert und die Relevanz jener Richtlinie. Sie stellte fest, dass zahlreiche Bestimmungen der Richtlinie in ausreichendem Maße flexibel sind, um den sich verändernden technologischen und wirtschaftlichen Realitäten sowie einer Vielzahl an Formen von Unternehmen und Unternehmensgruppen gerecht zu werden. Beispielsweise gilt die Richtlinie für alle gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppen, unabhängig von der Art der Rechtsvereinbarungen, bei denen die Ausübung eines beherrschenden Einflusses zwischen herrschenden und abhängigen Unternehmen, die solche Unternehmensgruppen bilden, möglich ist. Folglich können Unternehmen, die beispielsweise im Wege von Franchise- oder Lizenzvereinbarungen zueinander in Verbindung stehen, unter der Voraussetzung, dass ein beherrschender Einfluss zustande kommt, unter die Definition von gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppen fallen.
Auch wenn die Grundsätze dieser Richtlinie allgemein für alle Verwaltungsgesellschaften gelten, sind sie doch flexibel genug, um zu gewährleisten, dass bei…
Unbeschadet des Artikels 13 gelten die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen nicht für gemeinschaftsweit operierende Unternehmen und…
die auf der vertraglichen oder sonstigen Einrichtung von starken und nachhaltigen finanziellen Beziehungen zwischen allen diesen Unternehmen beruht und zu der…
Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2009/38/EG zu ändern, um alle in Betracht kommenden Unternehmen in ihren Anwendungsbereich zu bringen, einige wichtige…
Die im Rahmen der vorliegenden Richtlinie erlassenen Maßnahmen sollten nicht zwangsläufig auf Gesellschaften oder Unternehmen der gleichen Art Anwendung finden.…
In Bezug auf länderübergreifende Angelegenheiten ist es das Ziel der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , diesen Grundsätzen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.