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In Bezug auf länderübergreifende Angelegenheiten ist es das Ziel der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , diesen Grundsätzen, praktische Wirkung zu verleihen, indem Mindestanforderungen an die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppen festgelegt werden.
Diese Richtlinie ist Teil des gemeinschaftlichen Rahmens, der darauf abzielt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Unterrichtung und Anhörung der…
Es bedarf einer Modernisierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer mit dem…
Da das übergeordnete Ziel der vorliegenden Richtlinie — nämlich die Sicherstellung der Wirksamkeit der Anforderungen der Richtlinie 2009/38/EG in Bezug auf die…
Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2009/38/EG zu ändern, um alle in Betracht kommenden Unternehmen in ihren Anwendungsbereich zu bringen, einige wichtige…
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung im Kontext von grenzüberschreitenden Vorhaben in vollem Umfang…
In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.