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Der in Artikel 11 der Richtlinie 2005/44/EG genannte Ausschuss für die Schifferpatente im Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr wurde aufgelöst. Stattdessen sollte der Ausschuss für die Binnenschifffahrt, der über Fachwissen im Bereich der Standards und der technischen Spezifikationen in der Binnenschifffahrt verfügt, die Kommission in Bezug auf RIS als Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 unterstützen. Zudem werden mit dieser Richtlinie Änderungen an den Artikeln 5 und 12 der Richtlinie 2005/44/EG in Bezug auf das Ausschussverfahren vorgenommen. Daher sollte Artikel 11 der Richtlinie 2005/44/EG geändert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.“…
Folgender Artikel wird eingefügt: Ausschussverfahren (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Ausschussverfahren (1) Die Kommission wird von dem durch Artikel 9 der Richtlinie 2008/68/EG eingesetzten Ausschuss für die…
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen…
Die Kommission wird von dem durch Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der…
folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Kommission wird vom Ausschuss zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (im Folgenden „der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.