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Im Interesse eines kohärenten Konzepts für die Interoperabilität im öffentlichen Dienst sollten bei der Umsetzung der elektronischen Zentralplattform für RIS (im Folgenden „europäische RIS-Umgebung“) und anderer Lösungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/44/EG fallen, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates die Grundsätze des Europäischen Interoperabilitätsrahmens, der in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ dargelegt ist, befolgt werden.
Koordinierung mit dem in der Verordnung (EU) 2022/868 genannten Europäischen Dateninnovationsrat in Bezug auf Interoperabilitätslösungen für die gemeinsamen…
Bei der Weiterentwicklung des Portals des Europäischen Solidaritätskorps sollte der Europäische Interoperabilitätsrahmen, der in der Mitteilung der Kommission…
Für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Umsetzung des EHDS sollte der Europäische Interoperabilitätsrahmen, dessen Umfang durch die Mitteilung der Kommission…
„europäische RIS-Umgebung“ ist eine elektronische Zentralplattform auf der Grundlage von nationalen RIS-Informationen, die technische und operative Dienste für…
Die Behörde koordiniert und entwickelt Interoperabilitätsrahmen und wendet diese an, um den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten sowie mit der Behörde…
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2005/44/EG soll eine harmonisierte, interoperable und offene Entwicklung und Einrichtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.