Erwägungsgrund 15 32024R0903
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um sicherzustellen, dass diese Dienste grenzüberschreitend Daten austauschen können, sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, der die Ermittlung rechtlicher, organisatorischer, semantischer und technischer Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität ermöglicht (im Folgenden „Interoperabilitätsbewertung“). Dieser Mechanismus sollte dafür sorgen, dass Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität bei allen Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung solcher Dienste auswirken können, angemessen berücksichtigt werden.