Erwägungsgrund 1 32025L0025
In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Vorschriften für die Offenlegung von Gesellschaftsinformationen in Unternehmensregistern in Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Binnenmarkt und für ein System der Registervernetzung festgelegt. Dieses System der Registervernetzung ist seit Juni 2017 in Betrieb und verbindet derzeit die Register aller Mitgliedstaaten. Um den digitalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie (EU) 2017/1132 durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um Vorschriften für die vollständig online erfolgende Gründung von Kapitalgesellschaften, die vollständig online erfolgende Eintragung grenzüberschreitender Zweigniederlassungen und die vollständig online erfolgende Einreichung von Dokumenten und Informationen bei Unternehmensregistern festzulegen.