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Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass bestimmte Prüfungen in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um ein hohes Maß an sachlicher Richtigkeit und Verlässlichkeit von Dokumenten und Informationen zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten zu achten. Ferner ist es erforderlich, dass solche Prüfungen nicht nur für die vollständig online erfolgende Gründung von Gesellschaften, sondern auch für alle anderen Formen der Gründung von Gesellschaften verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso sollten solche Prüfungen auch in Mitgliedstaaten, die zusätzlich zur Online-Einreichung noch andere Verfahren für die Einreichung zulassen, durchgeführt werden, um alle in das Register eingetragenen Informationen demselben Maß an Kontrolle zu unterwerfen. Solche Prüfungen und sonstigen Anforderungen sollten an die besonderen Merkmale anderer Formen der Gründung von Gesellschaften angepasst werden. Beispielsweise werden Online-Muster von Antragstellern nur im Rahmen des Verfahrens für die vollständig online erfolgende Gründung von Gesellschaften verwendet.
Die Mitgliedstaaten legen detaillierte Regelungen für die Online-Gründung von Gesellschaften fest, einschließlich der Regelungen für die Verwendung von Mustern…
Die Mitgliedstaaten müssen die Muster zumindest in einer Amtssprache der Union zur Verfügung stellen, die von einer möglichst großen Zahl grenzüberschreitender…
Eine Gesellschaft sollte vollständig online gegründet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten wegen der Komplexität der Gründung anderer Gesellschaftsformen…
Die Mitgliedstaaten sollten ihren zuständigen Behörden, Personen oder Stellen auch gestatten können, durch ergänzende elektronische Kontrollen der Identität,…
In Fällen, in denen alle Formalitäten zur Online-Gründung einer Gesellschaft erfüllt wurden, einschließlich des Erfordernisses, dass alle Urkunden und…
Um gegen Betrug und Unternehmensidentitätsdiebstahl vorzugehen und um Garantien für die Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der in den nationalen Registern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.