Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zwar führen alle Mitgliedstaaten bis zu einem gewissen Grad eine Ex-ante-Prüfung von Gesellschaftsdokumenten und -informationen durch, bevor diese in Register eingetragen werden, doch bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die Intensität der Prüfungen, die anwendbaren Verfahren und die für die Überprüfung solcher Dokumente und Informationen zuständigen Personen oder Stellen. Dies führt zu einem unzureichenden Vertrauen in Gesellschaftsdokumente oder -informationen in einem grenzüberschreitenden Kontext und zu Situationen, in denen Gesellschaftsdokumente oder -informationen aus einem Register in einem Mitgliedstaat bisweilen nicht als Nachweis in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden.
Die Mitgliedstaaten nehmen systematische Prüfungen der Geschäftsunterlagen der Unternehmen nach Maßgabe der Art der zu prüfenden Geschäftsvorgänge vor. Die…
Gesellschaften stoßen häufig auf Schwierigkeiten und administrative Hindernisse bei der Verwendung von Gesellschaftsinformationen, die bereits in ihrem…
Um gegen Betrug und Missbrauch vorzugehen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Anerkennung von Gesellschaftsinformationen oder -dokumenten aus dem…
Der Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen aus den Registern und deren Verwendung werden nach wie vor durch Hindernisse in grenzüberschreitenden…
In allen Mitgliedstaaten sollte eine vorbeugende administrative, gerichtliche oder notarielle Kontrolle oder eine Kombination davon unter Achtung der…
Die Mitgliedstaaten sollten dem überprüften Unternehmen gegebenenfalls entsprechend ihrem nationalen Recht und/oder ihren nationalen Gepflogenheiten nach einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.