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Die Bereitstellung digitaler Inhalte und die Erbringung digitaler Dienstleistungen erfolgen häufig online im Rahmen von Verträgen, nach denen der Verbraucher kein Entgelt zahlt‚ sondern dem Unternehmer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Die Richtlinie 2013/11/EU gilt derzeit nur für Verträge, nach denen der Verbraucher ein Entgelt zahlt oder dessen Zahlung zusagt. Daher sind Verträge ausgeschlossen, nach denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt und kein Entgelt zahlt. Da es Verträge gibt, nach denen der Verbraucher anstelle der Zahlung eines Entgelts personenbezogene Daten zur Verfügung stellt oder deren Verfügbarkeit zusagt, sollten die Definitionen für die Begriffe „Kaufvertrag“ und „Dienstleistungsvertrag“ angepasst und Definitionen für die Begriffe „Waren“, „digitale Inhalte“ und „digitale Dienstleistungen“ hinzugefügt werden.
Die Bereitstellung digitaler Inhalte und die Erbringung digitaler Dienstleistungen erfolgen häufig online im Rahmen von Verträgen, nach denen der Verbraucher…
Wenn die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen nicht gegen Zahlung eines Preises erfolgt, sollte diese Richtlinie nicht für Fälle…
Um unter den Begriff elektronischer Kommunikationsdienst zu fallen, muss ein Dienst in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. In der digitalen Wirtschaft…
Erfolgt die Bereitstellung digitaler Inhalte beziehungsweise die Erbringung einer digitalen Dienstleistung nicht gegen Zahlung eines Preises, sollte die…
Daher sollte der Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/83/EU auf Verträge ausgeweitet werden, nach denen der Unternehmer eine digitale Dienstleistung für den…
Stellt der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereit, so sollte der Unternehmer die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2016/679 einhalten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.