Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten über Maßnahmen verfügen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren gefördert wird. Dies könnten Maßnahmen finanzieller und nicht finanzieller Art sein. Maßnahmen nicht finanzieller Art könnten Informationskampagnen oder Teilnahmebescheinigungen umfassen. Maßnahmen finanzieller Art könnten beispielsweise darin bestehen, dass vorschriftsmäßig handelnden Unternehmern Vorzugsgebühren oder eine Vorzugsbehandlung gewährt wird, Verbraucher und Unternehmer kostenlos teilnehmen, die Kosten für eine bestimmte Anzahl von AS-Verfahren zur Förderung der Vertrautheit mit ihren Vorteilen erstattet werden, Schulungsprogramme für Arbeitnehmer bereitgestellt werden und die Einrichtung branchenspezifischer AS-Stellen kofinanziert wird.
Bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an den AS-Verfahren sollten die…
Die Richtlinie 2013/11/EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten bereits, nationale Maßnahmen zu erlassen, mit denen die Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren…
Obwohl AS-Verfahren einfach gehalten sein sollen, werden Verbraucher dabei manchmal von einem Dritten ihrer Wahl unterstützt, zum Beispiel von…
Diese Richtlinie sollte nicht vorschreiben, dass Unternehmer sich an AS-Verfahren beteiligen müssen oder dass das Ergebnis solcher Verfahren für sie verbindlich…
In Kapitel I wird folgender Artikel eingefügt: Die Mitgliedstaaten verfügen über Maßnahmen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an…
AS-Verfahren sollten für Verbraucher vorzugsweise kostenlos sein. Falls Kosten in Rechnung gestellt werden, sollten sie eine Schutzgebühr nicht übersteigen. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.