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Die Befassung einer AS-Stelle mit einer Streitigkeit hindert weder den Verbraucher daran, die Angelegenheit einer anderen Stelle wie einem Verbraucherverband oder einer Durchsetzungsbehörde vorzulegen, noch hindert sie diese andere Stelle daran, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die betreffende Praktik vorzugehen. Gegebenenfalls arbeiten die Durchsetzungsbehörden und AS-Stellen einander gegenseitig ergänzend. Durchsetzungsbehörden leisten zwar einen erheblichen Beitrag zum Rechtsschutz der Verbraucher, indem sie sich um Abhilfezusagen zugunsten der Verbraucher bemühen und Schadensersatzklagen erleichtern, doch ist es ebenso wichtig, dass Verbraucher unbeschadet der Zuständigkeiten der zuständigen Durchsetzungsbehörden den Schutz ihrer Rechte durch Einschalten einer AS-Stelle einfordern können.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass AS-Stellen und nationale Behörden, die für die Durchsetzung der Unionsrechtsakte über Verbraucherschutz der Union…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verbraucher bei Streitigkeiten, die sich aus grenzübergreifenden Kauf- und Dienstleistungsverträgen ergeben,…
Eine rasche Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen, die an der Durchsetzung der Verbraucherrechte beteiligt sind, ist entscheidend, damit das System…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass unter diese Richtlinie fallende Streitigkeiten einer AS-Stelle vorgelegt werden können, die die Anforderungen…
Die AS-Kontaktstellen sollten Verbrauchern, die beabsichtigen, eine AS-Stelle mit einer grenzübergreifenden Streitigkeit zu befassen, auf Anfrage Unterstützung…
Eine enge Zusammenarbeit zwischen AS-Stellen und nationalen Behörden sollte die wirksame Anwendung von Rechtsakten der Union im Bereich des Verbraucherschutzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.